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Hinweise zur ReligionslehrerInnen-Ausbildung

ReligionslehrerIn - ein spannender Beruf - kein Beruf wie jeder andere

Der Religionsunterricht ist kein Fach wie jedes andere. Er wird von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet (res mixta). Der Religionslehrer ist neben seiner fachlichen Kompetenz als Person herausgefordert, zu lebens- und glaubensrelevanten Themen Stellung zu nehmen. Als eine befragbare Persönlichkeit werden an ihn Erwartungen gestellt seitens der SchülerInnen, des Staates und der Kirche. Religionslehrer sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen, über die sie einen Kontakt zum christlichen Glauben halten. Zum Beruf des Religionslehrers braucht es eine Berufung als Wille und Fähigkeit, mit jungen Menschen im Kontext einer pluralen Wirklichkeit das Gespräch über Gott und den Menschen auf dem Hintergrund biblischer Offenbarung zu führen. Um das zu vollbringen, bedarf es der eigenen Identitäts- und Glaubensfindung, der Auseinandersetzung mit Positionen in Kirche und Gesellschaft und v.a. einer Basis des eigenen Glaubens. Neben der fachlichen Kompetenz, welche die Universität und die religionspädagogische Praxis vermittelt, ist es die Persönlichkeit und reflektierte Gläubigkeit des Religionslehrers, die auf Dauer diesen Beruf gelingen lässt. Um die eigenen Anlagen zu fördern  hat das Bistum Trier die Mentorate für zukünftige Religionslehrer eingerichtet. Diese kirchlich verantwortete Studienbegleitung soll helfen, die notwendigen Kompetenzen zu erwerben.

  • Richtlinien für die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica für Lehrkräfte mit der Facultas "Katholische Religionslehre" und Geschäftsordnung (pdf)
  • Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.religionsunterricht.bistum-trie.de
  • Ausführungsbestimmungen zur Kirchlichen Studienbegleitung für Studierende der Katholischen Religionslehre/Theologie/Religionspädagogik mit dem Berufsziel "ReligionslehrerIn" im Bistum Trier (pdf)
  • Kirchliche Stellungnahmen zum Religionsunterricht finden sie auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz
    • Die deutschen Bischöfe (Nr.56): Die bildende Kraft des Religionsunterrichts. Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts. 27.9.1996.
    • Die deutschen Bischöfe (Nr. 78): Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10 Sekundarstufe I. 23.9.2004.
    • Die deutschen Bischöfe (Nr. 80): Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen. 16.2.2005.
    • Die deutschen Bischöfe (Nr 85): Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule/Primarstufe. 24.4.2006.